Ein wichtiger Faktor für die Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege ist die Frage der Kostenerstattung. Die wichtigsten und häufigsten Kostenträger sind die zuständige Pflege- und Krankenkasse.
Im Bereich der Grundpflege (SGB XI) steht die Pflegeversicherung, im Bereich der Behandlungspflege (SGB V) die Krankenkasse als Leistungsträger. Falls ein Pflegegrad besteht, ist die Höhe der Erstattung von dem jeweiligen Pflegegrad abhängig.
Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Ein bestimmtes Krankheitsbild ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Abrechnung mit den Kassen
Als Vertragspartner aller Krankenkassen ist es uns möglich, direkt und unbürokratisch mit der Krankenkasse abzurechnen und Neukunden ohne Wartezeit aufzunehmen. Am Ende des Monats bedarf es nur einer Unterschrift des Kunden um eine vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse durchführen zu können.
Pflegegrad
Die Pflegekasse stellt die pflegerische Versorgung bei Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten sicher, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt und dann durch einen Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt.